Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von HausGartenFalco
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HausGartenFalco
§ 1 Geltungsbereich 1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Verträge und Angebote über Gartenbau, Zaunbau, Gartenpflege, Instandhaltungsarbeiten, Gebäudereinigung (insb. Glas- und Rahmenreinigung) sowie Hausmeistertätigkeiten und Winterdienst zwischen HausGartenFalco (Inhaber: Falco Lee, Melle-Wellingholzhausen) und dem Kunden (Auftraggeber). 1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HausGartenFalco hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss 2.1 Angebote von HausGartenFalco sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch HausGartenFalco oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
§ 3 Leistungsumfang & Mitwirkungspflicht 3.1 Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag festgelegt. 3.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung der Arbeiten (einschließlich Garten- und Zaunbau) die notwendigen baulichen und technischen Voraussetzungen vorliegen, und stellt den ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn auf im Boden verlegte Leitungen (z. B. Begrenzungskabel für Mähroboter, Erdkabel, Rohre) oder empfindliche Oberflächen hinzuweisen. 3.4 Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Besorgungs- & Entsorgungsaufwand 4.1 Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Die Abrechnung erfolgt nach Festpreis oder auf Stundenbasis gemäß Leistungsnachweis. Zeitangaben in Angeboten sind Schätzwerte; abgerechnet wird die tatsächliche Arbeitszeit. 4.3 Arbeitszeit bei Besorgungen und Entsorgungen: Zeitaufwände für Fahrten und Arbeitszeiten, die im Rahmen von Materialbesorgungen oder der Entsorgung von Grünschnitt, Bauschutt oder sonstigen Materialien anfallen, gelten als reguläre Arbeitszeit und werden über die laufende Arbeitszeit gemäß vereinbartem Stundensatz abgerechnet. 4.4 Aufschläge für Material, Entsorgung und Transport: Auf die reinen Fremdkosten für Entsorgungen (z. B. Deponiegebühren) sowie auf reine Facheinkaufspreise von Gütern und Baumaterialien erhebt HausGartenFalco einen angemessenen Aufschlag für die organisatorische Abwicklung, den Aufwand der Bereitstellung sowie für die entstandenen kalkulierten Transport- und Fahrzeugkosten. 4.5 Verbrauchsmaterialien (z. B. Dünger, Leuchtmittel, Reinigungschemie, Streugut) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht Teil eines Pauschalangebots sind. 4.6 Rechnungen sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Regiearbeiten und unvorhergesehene Zusatzleistungen 5.1 Erforderliche Arbeiten, die über den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. durch unvorhergesehene Bodenverhältnisse im Garten- und Zaunbau, Mehraufwand bei der Montage oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden), gelten als Regiearbeiten. 5.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden Regiearbeiten nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand sowie nach anfallendem Materialbedarf berechnet. 5.3 Der Stundensatz für Regiearbeiten beträgt 54,00 Euro netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Benötigte Materialien und Maschinen werden zu marktüblichen Preisen zuzüglich eines Aufschlags berechnet. 5.4 Fahrtkosten und Rüstzeiten im Rahmen von Regiearbeiten werden nach den im Hauptangebot vereinbarten oder ortsüblichen Sätzen berechnet. 5.5 Zeigt sich während der Ausführung der Arbeiten, dass ein Abweichen vom Angebot oder ein zusätzlicher Aufwand notwendig ist, wird HausGartenFalco den Kunden hierüber unverzüglich informieren. 5.6 Der Kunde ist verpflichtet, den Mehraufwand vor der Fortführung der Arbeiten in Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder über einen Arbeitsnachweis/Rapportzettel) zu bestätigen. 5.7 Die geleisteten Regiestunden und verbrauchten Materialien werden auf einem Rapportzettel festgehalten und sind von dem Kunden zeitnah abzuzeichnen. Unbeschadet dessen gilt ein vom Kunden nicht widersprochener Rapportzettel als anerkannt, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich Einspruch erhebt.
§ 6 Termine & Witterung 6.1 Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zum vereinbarten Termin, vorbehaltlich unvorhersehbarer Behinderungen. 6.2 Gartenarbeiten, Zaunbau sowie Glas- und Außenreinigungen sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneter Witterung (Sturm, Frost, Starkregen) verschieben sich vereinbarte Termine ohne Verzugsschaden auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.
§ 7 Abnahme & Reklamation 7.1 Geschäftskunden (B2B): Offensichtliche Mängel müssen von gewerblichen Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme schriftlich (E-Mail genügt) angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß und mangelfrei abgenommen. 7.2 Verbraucher (B2C): Für private Verbraucher gilt die gesetzliche Mängelrügefrist. Offensichtliche Mängel sollen zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme schriftlich angezeigt werden. 7.3 Für Schäden, die durch unzureichende Vorleistungen oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, übernimmt HausGartenFalco keine Haftung.
§ 8 Haftung (allgemein, Garten-/Zaunbau & Glasreinigung) 8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden an Eigentum, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. 8.2 Besonderheit Glasreinigung: Für Kratzer oder Glasbruch an bereits vorgeschädigten Scheiben, verwitterten Rahmen oder durch die Entfernung von hartnäckigen Verschmutzungen (z. B. Farbreste) wird keine Haftung übernommen. Bei der Reinigung mit entmineralisiertem Wasser (Reinwasser-Systeme) wird keine Haftung für Wassereintritt durch poröse oder unsachgemäße Dichtungen übernommen. 8.3 Für das natürliche Absterben von Pflanzen nach fachgerechter Pflege oder Pflanzung wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Besondere Bedingungen für den Winterdienst 9.1 Leistungsumfang: Die Schneeräumung und Glättebekämpfung erfolgt gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung des Leistungsortes. 9.2 Einsatzzeiten: Die Räum- und Streupflicht wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Bei extremen Witterungsverhältnissen erfolgt die Räumung im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten. 9.3 Haftungsübergang & Haftungsausschluss bei Saison- & Vertragsleistungen: Mit der Beauftragung einer vertraglich vereinbarten Saison- oder Bereitschaftspauschale geht die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen im Vertragszeitraum auf HausGartenFalco über. Der Auftragnehmer haftet nicht für Glätteunfälle, die eintreten, bevor eine Räumung nach den örtlichen Satzungen zumutbar war oder die durch extreme Witterungsereignisse unmittelbar nach der Räumung entstehen. 9.4 Besonderheit Einzeleinsätze / Einmalige Beauftragung ("auf Zuruf"): Werden Winterdienstleistungen ohne monatlichen Bereitschaftsvertrag als Einzel- oder Spontaneinsatz vereinbart, übernimmt HausGartenFalco keine dauerhafte Verkehrssicherungspflicht für das Objekt. Die Verantwortung und Haftung von HausGartenFalco beschränkt sich bei Einzeleinsätzen ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der Räum- und Streuarbeiten zum Zeitpunkt des vereinbarten Einsatzes. Eine nachfolgende Überwachung der Fläche oder erneute Räumung/Streuung bei erneut einsetzendem Schneefall oder wiederkehrender Glätte erfolgt nicht automatisch und bedarf einer erneuten kostenpflichtigen Beauftragung durch den Kunden.
§ 10 Nutzungsrechte an Foto- und Videomaterial sowie Dokumentation 10.1 Dokumentationszwecke: HausGartenFalco ist berechtigt, während der Ausführung aller angebotenen Dienstleistungen (insbesondere Garten- und Landschaftsbau, Zaunbau, Gartenpflege, Winterdienst, Gebäudereinigung sowie Hausmeistertätigkeiten) Fotografien und Videomaterial zur Arbeits- und Baustellendokumentation, zur Beweissicherung sowie zum Nachweis der ordnungsgemäß erbrachten Leistungen (z. B. Räum- und Streunachweis im Winterdienst) anzufertigen. 10.2 Referenz- und Werbezwecke: Der Auftraggeber räumt HausGartenFalco das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unentgeltliche Recht ein, das angefertigte Bild- und Videomaterial (z. B. Vorher-Nachher-Vergleiche, Arbeitsabläufe oder fertiggestellte Projekte) für eigene Marketing-, Werbe- und Referenzzwecke (z. B. auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien, Online-Portalen, Printmedien, Werbeflyern oder Präsentationen) zu nutzen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. 10.3 Datenschutz & Widerspruch: HausGartenFalco verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen zu Werbezwecken die schutzwürdigen Interessen des Kunden zu wahren. Personenbezogene Daten, Namensschilder, Fahrzeugkennzeichen sowie direkte Nachbarobjekte werden vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht (anonymisiert). Der Nutzung des Bildmaterials zu Marketing- und Werbezwecken kann der Kunde jederzeit schriftlich widersprechen. Das Recht zur internen Anfertigung und Speicherung von Bildmaterial zu reinen Dokumentations- und Nachweiszwecken bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Details hierzu können der Datenschutzerklärung auf der Website unter www.hausgartenfalco.de entnommen werden.
§ 12 Widerrufsrecht Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C), die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, WhatsApp, Telefon) geschlossen werden, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die entsprechende Belehrung ist Bestandteil der Auftragsbestätigung. Für Geschäftskunden (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 13 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen 13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. 13.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (B2B), ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von HausGartenFalco. Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Juni 2026
